Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 0711projekt
1. Buchung von Trainern und Referenten
Terminvereinbarungen / Stornogebühren
- Termine finden nur auf konkrete Vereinbarung statt, die vereinbarten Termine sind verbindlich.
- Sagen Sie einen Termin 36 Stunden vorher ab oder muss der Termin auf Ihren Wunsch geändert werden, werden 50% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr fällig.
- Sagen Sie einen Termin 24 Stunden vorher ab, oder erscheinen Sie nicht zum Termin, werden 80% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr fällig.
- Eine Stornogebühr in Höhe von 50% wird auch fällig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen den Termin 24 Stunden vor der Veranstaltung absagen.
- Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stornogebühr dann nicht in der genannten Höhe anfällt, wenn Sie den Nachweis führen, dass 0711projekt überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich niedriger ausgefallen ist als die Stornogebühr. Führt der Teilnehmer diesen Nachweis, ist nur der tatsächliche Schaden zu ersetzen.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reservierung überweisen Sie bitte den darauf ausgewiesenen Preis bitte nach Erhalt der Rechnung, spätestens 14 Tage vor Teilnahmetermin ohne nochmalige Zahlungsaufforderung auf unser Konto. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Teilnahmetermin verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnahmepreises gegen Aushändigung der Teilnahmeunterlagen.
3. Leistungen
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unserer Leistungsbeschreibung sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Die in der Leistungsbeschreibung (Angebot) enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen aus dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet. Wir kündigen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Teilnahmepreis unverzüglich zurück.
6. Haftung des Veranstalters
- Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
- gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und Abwicklung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen lt. Katalog, sofern wir nicht vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
- Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere dazu verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unseren Veranstaltungsleitern zur Kenntnis zu geben. Wir werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8. Urheberrechte
Sie geben durch Anerkennung der AGB ihr Einverständnis, dass Foto- oder Videoaufnahmen, die während der Seminare/Veranstaltungen gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen.
9. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge.
Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Personen (jur./nat.) richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
